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Pauschales Kinderbetreuungsgeld: Anrechnung von gleichartigen ausländischen Leistungen
iFamZ 2020/22
§ 6 Abs 3 KBGG; Art 68 VO (EG) 883/2004
Da sich das österreichische Kinderbetreuungsgeld und das deutsche Betreuungsgeld in den Anspruchsvoraussetzungen sowie in der Zielrichtung deutlich voneinander unterscheiden (10 ObS 149/17k, iFamZ 2018/57, 80), ist deutsches Betreuungsgeld, das dann gebührt, wenn die Eltern für ihr Kind keine dauerhaft durch öffentliche Sach- und Personalkostenzuschüsse geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, nicht auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld anzurechnen.