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ASoK 5, Mai 2020, Seite 178

Sexsucht als Behinderung?

Schwierige Abgrenzungsfragen im Einzelfall

Franz J. Heidinger und Christian Eber

In Kanada wurde kürzlich ein Angestellter entlassen, nachdem er auf der Toilette am Arbeitsplatz Pornos geschaut und masturbiert hatte. Er klagte daraufhin seinen Arbeitgeber und behauptete, aufgrund seiner Behinderung diskriminiert worden zu sein, und berief sich dabei auf seine Sexsucht. Den Fall verlor der vermeintlich Sexsüchtige zwar, jedoch warf er eine Vielzahl an Fragen auf, die bis heute unbeantwortet bleiben. Insbesondere bereitet die genaue Abgrenzung des Begriffes „Behinderung“ weiterhin Schwierigkeiten.

1. Ein auf den ersten Blick ungewöhnlicher Fall

Auf den ersten Blick erscheint die Argumentation des Angestellten aus Kanada, eine Sexsucht sei eine Behinderung und seine Entlassung deswegen diskriminierend, ziemlich ungewöhnlich, und man kommt schnell zum Schluss, dass so ein Fall in Österreich nicht passieren könne. Betrachtet man aber die aktuelle Rechtsprechung des EuGH, der unter gewissen Umständen auch Fettleibigkeit als Behinderung anerkannte, klingt das Ganze nicht mehr so abwegig. In Kanada scheiterte die Klage des Arbeitnehmers daran, dass das Gericht die Qualifikation des Sachverständigen anzweifelte, eine Sexsucht beim Angestellten im Sinne einer Krankheit fes...

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