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ASoK 1, Jänner 1998, Seite 7

Sozialversicherungsrechtliche Verknüpfungen zumEinkommensteuerrecht

Mag. Alexander Hofer

Sowohl das ASVG als auch das GSVG werden durch das ASRÄG 1997 um positivrechtliche Verknüpfungen zum EStG „bereichert". Im folgenden einige Gedanken zu den Querverbindungen zwischen Einkommensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht, die von dem deklarierten Ziel der Bundesregierung als Budgetbegleitmaßnahme, alle Erwerbstätigen in die Sozialversicherung einzubeziehen, getragen werden:

1. Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität

Dem § 4 Abs. 2 ASVG wird folgender Satz angefügt: „Als Dienstnehmer gilt jedenfalls auch, wer gemäß § 47 Abs. 1 und Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 lohnsteuerpflichtig ist." Durch den auf den ersten Blick recht eindeutigen Verweis vom ASVG auf das EStG könnte man meinen, daß tatsächlich jeder Lohnsteuerpflichtige nach ASVG versichert sein wird.

Durch die explizite Einschränkung auf § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz ist der dritte Satz genauer zu betrachten, der wie folgt lautet: „Ein Dienstverhältnis ist weiters dann anzunehmen, wenn bei einer Person, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b vorliegen."

Im dritten Satz des § 47 Abs. 2 findet sich die Sonderbestimmung für...

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