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OGH 20.02.1973, 4Ob12/73

OGH 20.02.1973, 4Ob12/73

Rechtssätze


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Normen
RS0057971
In der bloßen Zusicherung, den vereinbarten Lohn in Hinkunft ohne Abzug der den Arbeitnehmer treffenden Einkommensteuer auszuzahlen, kann nur die gesetzlich unzulässige und rechtsunwirksame Vereinbarung einer Überwälzung der Einkommensteuer auf den Arbeitgeber erblickt werden.
Normen
RS0057974
Kein Schadenersatzanspruch des steuerpflichtigen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, weil der Arbeitnehmer die Lohnsteuer später bezahlen muß, als er sie eigentlich hätte bezahlen müssen. Nur soweit aus einer verspäteten Zahlung der Lohnsteuer dem Arbeitnehmer ein besonderer Nachteil entsteht, könnte die Erstattungspflicht an den Arbeitgeber entfallen; einen solchen besonderen Nachteil müßte der Arbeitnehmer aber dartun.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0057971
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-73962