OGH 20.02.1973, 4Ob12/73
OGH 20.02.1973, 4Ob12/73
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0057971 | In der bloßen Zusicherung, den vereinbarten Lohn in Hinkunft ohne Abzug der den Arbeitnehmer treffenden Einkommensteuer auszuzahlen, kann nur die gesetzlich unzulässige und rechtsunwirksame Vereinbarung einer Überwälzung der Einkommensteuer auf den Arbeitgeber erblickt werden. |
Normen | |
RS0057974 | Kein Schadenersatzanspruch des steuerpflichtigen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, weil der Arbeitnehmer die Lohnsteuer später bezahlen muß, als er sie eigentlich hätte bezahlen müssen. Nur soweit aus einer verspäteten Zahlung der Lohnsteuer dem Arbeitnehmer ein besonderer Nachteil entsteht, könnte die Erstattungspflicht an den Arbeitgeber entfallen; einen solchen besonderen Nachteil müßte der Arbeitnehmer aber dartun. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0057971 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-73962