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IRZ 7-8, Juli 2017, Seite 311

Bilanzierung eines B2C-Stromliefervertrags nach IFRS 15 alsStand-Ready-Obligation

Felix Schieler und Michael Weinmann

Mit IFRS 15 kommen ab dem neue Grundsätze zur Umsatzerlösrealisierung auf IFRS-Bilanzierer zu. Der neue Standard stellt dabei Energieversorger vor eine Vielzahl von Anwendungsfragen. Gegenstand der aktuellen Diskussion ist derzeit insbesondere der Umgang mit Leistungsverpflichtungen in Energielieferverträgen. Schließt ein Energieversorger beispielsweise einen Stromliefervertrag mit einem Endkunden, stellt sich in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, welche Leistungsverpflichtungen dieser Energieversorger gegenüber dem Kunden eingeht und nach welchem Muster der Energieversorger Umsatz aus diesem Vertrag realisiert.

In der Praxis wurde insbesondere diskutiert, ob bei Verträgen, die teilweise variable, teilweise feste Vergütungskomponenten enthalten, das Muster der Umsatzrealisation im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise geändert werden muss. Dies hätte einen hohen Implementierungsaufwand zur Folge.

Im vorliegenden Beitrag wird anhand eines typischen Stromliefervertrags ein Lösungsvorschlag zur Bilanzierung nach IFRS 15 dargestellt. Der ausgewählte (Grund-)Fall eines Stromliefervertrags mit Privatkunden kann u.E. zudem als Grundlage für die weitere Diskussion zu Vertrag...

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