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ASoK 5, Mai 2020, Seite 177

Konsultationsvereinbarung mit Deutschland zu Homeoffice und Kurzarbeit

Erlass: 2020-0.239.636, BMF-AV 2020/55.

Das österreichische Finanzministerium hat sich mit seinem deutschen Gegenüber auf eine Konsultationsvereinbarung zu Homeoffice und Kurzarbeit verständigt, die auf Arbeitstage von bis Anwendung findet und sich danach automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats verlängert, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde gekündigt wird.

Sie tritt am Tag nach Unterzeichnung in Kraft und kann einseitig mit schriftlicher Erklärung gekündigt werden.

Darin werden Regelungen für Homeoffice, eine erweiterte Grenzgängerregelung und deutsches Kurzarbeitergeld bzw österreichische Kurzarbeitsunterstützung getroffen. So können Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen Arbeitnehmer nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, als in dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage gelten, in dem die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ohne Maßnahmen ausgeübt hätten.

Die Vereinbarung regelt ferner die Modalitäten für die Inanspruchnahme. Der Volltext der Vereinbarung findet sich in der Finanzdokumentation des BMF.

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