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Sonderbetreuungszeit – ein bloß halbherziger Ersatz?
Von zeitlichen und anderen Tücken in der Praxis
In den letzten Wochen hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Unterstützungspaketen beschlossen. Eine Hilfsmaßnahme ist die Möglichkeit einer vom Bund refundierten Sonderbetreuungszeit. Die Abwicklung scheint jedoch sowohl an der Realität als auch am Gesetz selbst vorbeizugehen.
1. Rahmenbedingungen der Sonderbetreuungszeit
1.1. (Erweiterte) Anspruchsberechtigung
Die Sonderbetreuungszeit iZm Maßnahmen aufgrund des Coronavirus wurde mit dem 1. COVID-19-Gesetz eingeführt und mit dem 2. und 3. COVID-19-Gesetz zur derzeitigen Form ausgebaut. Waren in der ersten Version etwa noch Arbeitnehmer von versorgungskritischen Betrieben ausgenommen und nur Zeiten für Kinderbetreuung umfasst, gelten nun folgende, stark erweiterte Bedingungen:
Teilweise oder vollständige Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund behördlicher Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Teilweise oder vollständige Schließung einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen aufgrund behördlicher Maßnahmen und einer sich dadurch ergebenden Betreuungspflicht (auch bei freiwilligen Maßnahmen, wodurch die Betreuung zu Hause erfolgt).
Angehörig...