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Neue Vorschriften für die Fair Value-Ermittlung von Finanzinstrumenten durch IFRS 13
Die Fair Value-Bewertung nach dem neuen IFRS 13, der mit wenigen Ausnahmen für sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten anzuwenden ist, wirkt sich auch auf die Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten aus. Neben vielen Änderungen, die eine Überprüfung der gegenwärtigen Fair Value-Bewertungsprozesse erfordern, kann es insbesondere bei der day one gain/loss-Ermittlung und der Portfoliobewertung (bid-ask adjustments, CVA, DVA) zu wesentlichen Änderungen kommen.
Die Autoren zeigen die Auswirkungen der Neuregelungen auf und geben abschließend eine Kurzanleitung, welche Maßnahmen zur Überprüfung der bestehenden Fair Value-Bewertung bei Finanzinstrumenten erforderlich sind.
1. Einleitung
Mit Einführung von IFRS 13 werden die Anforderungen der IFRS an eine Fair Value-Bewertung und die Anhangangaben zum fair value erstmals in einem Standard zusammengefasst. Mit Ausnahme einiger weniger Sachverhalte, die aus dem Regelungsbereich ausgenommen sind, werden damit einheitliche Fair Value-Vorschriften für sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten geschaffen. Die bislang nach IFRS 7 anzugebenden Levelangaben werden in IFRS 13 integriert, da IFRS 7 nur auf Finanzinstrumente anzuwenden is...