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DerLifetime-Expected Loss
Das IASB plant, für Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte statt dem derzeitigen incurred loss model des IAS 39 in Zukunft auf den erwarteten Verlust abzustellen (expected loss model). Dazu wurde bereits im November 2009 ein Entwurf (ED/2009/12) veröffentlicht; die technischen Details der Verbuchung sind noch im Fluss, der Grundgedanke wurde aber weiter verfolgt. Der erwartete Verlust soll nun in Form einer Portfoliowertberichtigung erfasst werden.
Ökonomisch zutreffend soll der erwartete Verlust nicht nur die Folgeperiode betreffen (wie unter Basel II), sondern die gesamte Laufzeit der Forderungen (lifetime expected loss – ltEL). Dies erhöht aber die Komplexität. Die Berechnung des ltEL nach finanzwirtschaftlichen Grundsätzen wird nachfolgend entwickelt und erläutert. Dazu sind ein Ratingsystem und eine Verlustdatenbank nötig, die bisher nur bei Banken anzutreffen sind. Unternehmen ohne Ratingsystem können den ltEL nur ungenau ermitteln, z.B. durch Extrapolation historischer Abschreibungsquoten. Welche Vereinfachungen für Nichtbanken akzeptabel sind, muss das IASB klären.
1. Die EL-Formel
1.1. Allgemeines
Der erwartete Verlust (EL) wird finanzwirtschaftlich in drei Komponenten...