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IRZ 4, April 2010, Seite 153

Aktuelle Entwicklungen des Enforcement in Deutschland

Herbert Meyer

In den vergangenen Jahren wurden die internationalen Finanz- und Kapitalmärkte durch spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche erschüttert, die oftmals auch aus überstrapazierten Ermessensspielräumen oder Verletzungen der Rechnungslegungsnormen herrührten. Als Reaktion darauf wurde in Deutschland eine Reihe von Gesetzen erlassen, die als elementaren Bestandteil die Einführung eines zweistufigen Enforcement durch die DPR und die BaFin beinhalten. Diese untersuchen publizierte Abschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen und ordnen gegebenenfalls die Veröffentlichung der festgestellten Fehler an. Dabei zeigen sich nun gegenüber den Vorjahren erstmals Fehler bei der Prognoseberichterstattung sowie eine höhere Fehlerrate bei der Risikoberichterstattung. Hauptursache für die hohe Fehlerquote sind – neben den Auswirkungen der Finanzmarktkrise – Umfang und Komplexität des IFRS-Regelwerkes.

1. Einleitung

Seit inzwischen mehr als vier Jahren überprüft die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) die Abschlüsse der rund 1.000 kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland. Davon wurden bis Ende 2009 mehr als 500 Unternehmen einer solchen „Enforcement-Prüfung” unterzogen. Mit den...

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