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Drei Jahre Fehlerveröffentlichung im Enforcementverfahren
Von der Fehlerfeststellung zur Fehlerveröffentlichung
Seit nunmehr rund drei Jahren kann man die Ergebnisse der Arbeit von Prüfstelle und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf dem Gebiet der Bilanzkontrolle im elektronischen Bundesanzeiger, in Printmedien und in elektronischen Medien einsehen. Der Beitrag stellt dar, unter welchen Voraussetzungen es zu einer solchen Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens kommt und in welchen engen Grenzen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Anordnung der Bekanntmachung eines solchen Fehlers absehen kann.
1. Das Enforcementverfahren
1.1. Aufgabe und Ausgestaltung
Durch das Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz – BilKoG) vom ist in Deutschland erstmals ein Verfahren geschaffen worden, das Fehler in der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen an die Öffentlichkeit bringt. Es ist zweistufig ausgestaltet:
Auf erster Verfahrensstufe ist das Organ Prüfstelle der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (Prüfstelle),
auf zweiter Verfahrensstufe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) zust...