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IRZ 1, Jänner 2009, Seite 5

Reverse Acquisitionnach IFRS: erkennen, umsetzen und verstehen

Christian Zwirner und Jürgen Schmidt

Den Regelfall des Unternehmenszusammenschlusses stellt der Erwerb eines Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen dar. Für den Fall, dass sich die Beteiligungsverhältnisse in diesem Zusammenhang allerdings umkehren, sehen die Normen der IFRS eine eigene Bezeichnung und Vorgehensweise der Sachverhaltsabbildung vor. Zu beachten ist: Für die Abbildung im Konzernabschluss ist alleine auf die wirtschaftliche Sichtweise abzustellen. Kurz und prägnant stellt der Beitrag die in IFRS 3 (revised 2008) behandelten Besonderheiten vor.

1.  Grundlagen: Sichtweise auf den Kopf gestellt

Erwirbt ein Unternehmen als legal acquirer (rechtliches Mutterunternehmen) ein anderes Unternehmen (legal acquiree, rechtliches Tochterunternehmen) und emittiert im Zuge des Erwerbs zur Bezahlung der Kaufpreisverbindlichkeit so viele Stimmrechtsaktien, dass die Beherrschung über den aus dem Zusammenschluss hervorgegangenen Konzern auf die Alteigentümer des legal acquiree übergeht, ist nach IFRS ein so genannter umgekehrter Unternehmenserwerb (reverse acquisition) gegeben. Hierbei fallen die rechtliche Sichtweise (legal form) und die wirtschaftliche Betrachtungsweise (economic substance) auseinander. Für die Abb...

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