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IRZ 6, Juni 2008, Seite 301

IFRS 7: Marktrisikoangaben im Bankabschluss

David Grünberger

Der nach IFRS 7 erforderliche Risikobericht enthält viele Daten, die Banken bereits für Aufsichtszwecke verwenden. Der Beitrag beschreibt die Marktrisikoangaben gemäß IFRS 7 von Banken und Finanzkonzernen und vergleicht sie mit einem Datenhaushalt nach Basel II Säule 1.

1.  Allgemeines

Der nach IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) erforderliche Risikobericht muss Angaben zum Marktrisiko enthalten, das Kreditinstitute bereits nach Basel II Säule 1 steuern und daher Schnittstellen im Datenhaushalt nutzen können.

IFRS 7 definiert das Marktrisiko als „the risk that the fair value or future cash flows of a financial instrument will fluctuate because of changes in market prices”.

Zusätzlich werden

das Fremdwährungsrisiko,

das Zinsrisiko und

das sonstige Preisrisiko

unterschieden. Das Aufsichtsrecht kennt ähnliche Marktrisikobegriffe wie IFRS 7, schränkt diese aber teilweise auf das Handelsbuch ein (vgl. Tab. 1).

Ein Marktrisiko kann auf Grundlage dieser Definition nur aus Finanzinstrumenten resultieren. Vergleichsweise umfasst auch das aufsichtsrechtliche Handelsbuch Finanzinstrumente, deren Definition von der Richtlinie offensichtlich aus IAS 32.11 übernommen wurde. Während das Marktrisiko klassi...

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