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IRZ 5, September 2007, Seite 289

Verbliebene Unterschiede in der Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) und US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

Andreas Eiselt und Inge Wulf

Bereits im Mai 2000 wurde den Mitgliedern der IOSCO die Akzeptanz der IFRS bei sog. „corss-border-listings” empfohlen, seit 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in Europa verpflichtet, ihren Konzerabschluss nach IAS/IFRS zu erstellen. Allerdings steht eine Anerkennung von Seiten der US-amerikanischen SEC noch aus. Vor diesem Hintergrund beschreibt der folgende Beitrag die derzeit noch bestehenden Unterschiede zwischen diesen beiden Rechnungslegungssystemen.

1.  Einleitung

Durch die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) in deutsches Recht sind seit 2005 kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihren Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS zu erstellen und zu publizieren. Für Unternehmen, die in den USA gelistet sind und ihren Abschluss unter Beachtung der US-GAAP erstellen müssen, und solche Unternehmen, die einen organisierten Kapitalmarkt ausschließlich mit Fremdkapitaltiteln in Anspruch nehmen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2006. Allerdings hat die SEC die Anerkennung von IFRS-Abschlüssen für 2009 in Aussicht gestellt. Bereits im Oktober 2002 haben IASB und FASB im sog...

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