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Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Regelungen zum Überwinden der Entgeltlücke
Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG) möchte der Gesetzgeber geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Entlohnung begegnen. Das EntgTranspG regelt dazu explizit das Gebot der Entgeltgleichheit bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für alle Arbeitgeber, schafft einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten und fordert Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten zur Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen und zur Erstellung eines Entgeltberichts auf. Aus dem Entgeltbericht soll der aktuelle Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit von Arbeitgebern als Anhang zum Lagebericht hervorgehen.
1. Einleitung
Mit dem EntgTranspG will die Bundesregierung die bestehende geschlechtsspezifische Entgeltlücke verringern. Die Bemühungen zur Herstellung der Entgeltgleichheit sollten aber auch nicht allein aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitnah in Unternehmen umgesetzt werden. Dennoch bestehen Zweifel an der Funktionsfähigkeit der im EntgTranspG vorgesehenen Maßnahmen zum Abbau von Entgeltunterschieden.
Bereits im seit 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist grundsätzlich die Entgeltgle...