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Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen durch Unternehmen
Über Geld spricht man nicht – ein Grundsatz, der in Deutschland weit verbreitet ist. Doch könnte gerade das Fehlen einer gesellschaftlichen Debatte über Gehaltsstrukturen mitunter verantwortlich dafür sein, dass Frauen und Männer bis heute nicht gleichwertig entlohnt werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene, transparente Darstellung der Entgeltstrukturen von Unternehmen könnte diesem Missstand entgegenwirken. Dies ist der grundsätzliche Gedanke, der hinter dem „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ (EntgTranspG) steht. Dazu sieht das EntgTranspG als ein zentrales Instrument eine Berichtspflicht für Unternehmen vor. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, wie Unternehmen des HDAX dieser Berichtspflicht nachkommen und welche Unterschiede in der Umsetzung zu finden sind.
1. Überprüfung der Umsetzung durch Unternehmen – Zielsetzung und Methode
Das EntgTranspG regelt das Gebot der Entgeltgleichheit bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für alle Arbeitgeber. Neben Auskunftspflichten und der Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Entgeltstrukturen müssen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten einen Entgeltbericht erstellen und als Anlage zum Lagebericht offenlegen. Aus dem Entgeltbericht soll der aktuelle Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit von Arbeitgebern hervorgehen.