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Ökonomische Analyse der gegenwärtigen und geplanten Regelungen zur Goodwill-Bilanzierung nach IFRS
Zu den massivsten und betragsmäßig wohl bedeutendsten Veränderungen bei einer Umstellung der Konzernrechnungslegung von HGB auf IFRS kommt es aufgrund der in beiden Systemen vollkommen unterschiedlichen Vorschriften zur Goodwill-Bilanzierung: Während das HGB gemäß § 309 Abs. 1 eine planmäßige Abschreibung des Goodwill in unterschiedlichen Varianten vorsieht, folgt das IASB bekanntermaßen dem Impairment Only-Ansatz. Dabei hat das IASB allerdings bislang – wie international seit jeher üblich – daran festgehalten, allein den auf die Mehrheitsgesellschafter entfallenden Goodwill bilanziell auszuweisen. Dies wird sich in naher Zukunft aller Voraussicht nach grundlegend ändern, wie aus dem im Rahmen eines „Joint Project” von FASB und IASB im Juni 2005 veröffentlichten Standardentwurf zur Änderung von IFRS 3 (nachfolgend ED-IFRS 3) deutlich wird, in dem erstmalig der verpflichtende Ausweis auch des Minderheiten-Goodwill vorgesehen ist. Für die Entwicklung der Rechnungslegung ist dies schon deshalb als elementar einzustufen, weil das IASB im Rahmen der bilanziellen Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen erstmalig den vermeintlich sicheren „Boden der Pagatorik” verlässt, indem es nicht...