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IRZ 3, Mai 2007, Seite 205

Relevanz des Goodwill-Impairment-Tests nach IAS 36 für die Verhaltenssteuerung

Martin Arnegger und Christina Feldhaus

Der Beitrag diskutiert die Nutzungsmöglichkeiten der durch den Impairment-Only-Approach nach IAS 36 generierten Daten für die Zwecke der Verhaltenssteuerung. Dabei zeigt sich, dass die Informationen aus dem Goodwill-Impairment-Test nicht unmittelbar zur Verhaltenssteuerung herangezogen werden können. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird das Konzept eines Anreizsystems auf Basis des ökonomischen Residualgewinns analysiert.

1.  Einleitung

Die Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS bzw. US-GAAP) veranlasst zahlreiche Unternehmen, sich mit der Integration von internem Rechnungswesen bzw. Controlling und externer Rechnungslegung zu beschäftigen. Reformen der Rechnungslegungsstandards wie die Implementierung des Impairment-Only-Approach nach IAS 36 haben weitere Impulse für die Integration von Rechnungslegung und Controlling geliefert. Zur Durchführung eines Goodwill-Impairment-Tests werden umfangreiche Informationen aus verschiedenen Unternehmensbereichen z.B. über Cash Flow-Prognosen und angemessene Diskontierungssätze benötigt. Daraus wird die Bedeutung des Controlling bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen zur Erfüllung dieser Anforderungen of...

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