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Abrechnung des Beschäftigungsbonus im Zusammenhang mit COVID-19
FAQs der aws: https://www.beschaeftigungsbonus.at/faq-im-zusammenhang-mit-co vid-19/ (Zugriff am ).
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) hat FAQ zum Beschäftigungsbonus iZm COVID-19 veröffentlicht.
Darin wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Lohnnebenkosten, die vom AMS bereits im Rahmen der COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe gefördert werden, kein Beschäftigungsbonus zusteht. Hierfür ist ein Pauschalsatz von 23 % der erhaltenen bzw erwarteten Kurzarbeitsbeihilfe von den Dienstgeberbeiträgen abzuziehen.
Wesentlich ist auch, dass die jeweiligen Fristen zur Durchführung der noch ausständigen Abrechnungen des Beschäftigungsbonus von bisher drei auf sechs Monate verlängert werden.