VwGH 10.11.1987, 86/14/0201
VwGH 10.11.1987, 86/14/0201
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Für die Gewährung des Erhöhungsbetrages für Sonderausgaben ist nicht die tatsächliche Bescheinigung des Alleinverdienerabsetzbetrages auf der Lohnsteuerkarte, sondern das Bestehen des Anspruches von Bedeutung (Hinweis auf E , 2369/80). |
Normen | |
RS 2 | Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen dann zugeflossen, wenn er über diese rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Entscheidend für das Zufließen von Einnahmen ist die objektive Verfügungsmöglichkeit. Diese ist bei Anweisung von Arbeitslohn mit der Gutschrift auf dem Konto des Arbeitnehmers gegeben, auch wenn Einnahmen gegen den Willen des Steuerpflichtigen gutgeschrieben werden. Die Kenntnis vom Geldeingang ist unmaßgeblich. |
Normen | |
RS 3 | Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986140201.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-62801