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ASoK 9, September 2020, Seite 356

Neue EU-Richtlinie zur Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor

RL (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 7 .2020 zur Festlegung besonderen Regeln iZm der RL 96/71/EG und der RL 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der RL 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der VO (EU) Nr 1024/2012.

In der angeführten RL, die die Entsende-RL ergänzt und bis umzusetzen ist, wird definiert, in welchen Fällen bei Kraftfahrern im Straßenverkehr im Hinblick auf die notwendige hinreichende Verbindung zum jeweiligen Aufnahmemitgliedstaat von einer Entsendung auszugehen und in welchen Fällen dies nicht der Fall ist.

Klargestellt wird einerseits, dass keine Entsendung vorliegt, wenn der Kraftfahrer das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates im Transit durchfährt, in diesem Mitgliedstaat also keine Güter zu- bzw entlädt oder Fahrgäste aufnimmt oder absetzt. Andererseits stellt der grenzüberschreitende Einsatz von Fahrern im Rahmen von Kabotagebeförderungen (Erbringung von innerstaatlichen Transportleistungen durch ein ausländisches Unternehmen) Entsendungen dar.

Bilaterale Güterbeförderungen, darunter versteht man das Verbringen von Gütern vom Niederlassungsmitgliedstaat des Transportunter...

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