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iFamZ 3, Mai 2009, Seite 178

Die Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung

Ein ideales Modell? – Meinungen von Experten

Judit Barth-Richtarz

Unter „Doppelresidenz“ kann jene Obsorgeform verstanden werden, bei der die Kinder nach der Trennung/Scheidung der Eltern mit der Mutter und mit dem Vater möglichst gleich viel Zeit verbringen. Das bedeutet, dass sie sowohl bei der Mutter als auch beim Vater leben. Der Wohnortwechsel des Kindes findet dabei je nach Vereinbarung der Eltern in unterschiedlichen Intervallen statt. Wir haben vier Experten aus den Bereichen Entwicklungspsychologie, Pädagogik, Kinderpsychotherapie und Kinderpsychiatrie- Mag. Holger Eich, Univ.-Doz. Dr. Helmuth Figdor, o. Univ. Prof. Dr. Max H. Friedrich und Ass.-Prof. Mag. Dr. Harald Werneck – gefragt, was sie aus fachlicher Sicht von diesem Modell halten und ob sie eine Reform der österreichischen Rechtslage dahin gehend befürworten, dass das Modell der „Doppelresidenz“ nach Trennung bzw Scheidung von Eltern vereinbart werden kann.

I. Doppelresidenz aus fachlicher Sicht

Wie beurteilen Sie aus fachlicher Sicht das Modell der „Doppelresidenz“?

Eich: Ich denke, dass sich dieses Modell in zahlreichen Fällen empirisch bewährt hat. Die in Österreich präferierte Idee der Notwendigkeit eines „Hauptwohnsitzes“ scheint mir aus kinderpsychologischer Sicht nicht bewei...

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