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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 96

Das KindNamRÄG 2013 aus grundrechtlicher Perspektive

Obsorge- und Kontaktrecht sowie verfahrensrechtliche Aspekte

Lamiss Khakzadeh-Leiler

Das Kindschaftsrecht gehört ohne Zweifel zu jenen Zivilrechtsbereichen, die besonders stark grundrechtlich geprägt sind. Dementsprechend reizvoll ist es, das KindNamRÄG 2013 aus grundrechtlicher Sicht zu beleuchten. Freilich gebietet es der Umfang der Novelle, eine Auswahl zu treffen: Da insb das Obsorge- und Kontaktrecht zahlreiche interessante grundrechtliche Facetten hat, hat der folgende Beitrag diese Themenbereiche zum Schwerpunkt.

I. Verfassungsrechtliche Grundlagen

Vorab gilt es zu klären, welche Grundrechte durch die angesprochenen Themenbereiche des Kindschaftsrechts berührt sein können. Diese Frage lässt sich ohne besondere Schwierigkeiten beantworten: Auf der Hand liegt die Relevanz des durch Art 8 EMRK geschützten Rechts auf Achtung des Familienlebens, das nunmehr auch in Art 7 GRC eine Entsprechung findet.

Dies führt weiter zur Frage nach dem Schutzbereich, also zur Frage danach, was unter Familienleben iSd Art 8 EMRK zu verstehen ist. Hier ist zunächst zwischen dem Familienleben der Eltern und jenem zwischen Eltern und Kind zu differenzieren. Wiewohl zwischen beiden Formen Interdependenzen bestehen, so sind sie nicht zwangsläufig deckungsgleich: Trennen sich die Eltern, so endet ihr Familie...

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