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iFamZ 3, Mai 2009, Seite 129

„Doppelresidenz“ – ein ideales Modell für Kinder?

Judit Barth-Richtarz

Foto: Johannes Kittel

Das Modell der „Doppelresidenz“ oder auch „Wechselmodell“ löst oftmals verschiedene spontane – auch emotional gefärbte – Reaktionen aus, die von heftiger Ablehnung oder zumindest großer Skepsis bis hin zu erwartungsvoller Zustimmung reichen. Es ist ein Modell der faktischen gemeinsamen – genauer: abwechselnden – Betreuung und Versorgung der Kinder nach der Scheidung durch beide Eltern und geht somit über die „bloß“ rechtliche gemeinsame Obsorge einen Schritt hinaus. Die Doppelresidenz zeichnet sich dadurch aus, dass die Kinder sowohl bei der Mutter als auch beim Vater leben und alle paar Tage oder wochenweise oder in einem anderen Rhythmus vom einen zum anderen Elternteil wechseln. In den USA, insb in Kalifornien, ist dieses Modell schon seit einigen Jahrzehnten unter dem Begriff „joint physical custody“ bekannt und kann auf Wunsch der Eltern vereinbart oder zT auch gegen den Willen eines oder beider Elternteile vom Gericht angeordnet werden. In Belgien ist die Möglichkeit der Doppelresidenz iS eines gleichmäßig verteilten Aufenthalts des Kindes mittlerweile sogar vorrangig zu prüfen, und der 16. Deutsche Familiengerichtstag spricht von einer wichtigen Alternat...

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