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iFamZ 2, März 2009, Seite 113

Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen

Bevorstehende Neuordnung des internationalen Erwachsenenschutzes

Thomas Traar

Ausgangsbeispiel: Für einen deutschen Staatsbürger, der Vermögen in mehreren europäischen Staaten besitzt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, ist die Bestellung eines Sachwalters nötig. Welcher Staat für die Bestellung des Sachwalters international zuständig ist, nach welchem Recht die Bestellung des Sachwalters und deren Folgen geprüft werden und ob bzw unter welchen Voraussetzungen die in einem Staat getroffene Maßnahme in einem anderen Staat anerkannt wird, war bisher international nicht geregelt. Grundlage dafür waren bisher die einzelnen, teilweise sehr unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen. Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HESÜ) bietet dafür nun eine international einheitliche Grundlage.

I. Allgemeines

A. Einführung

Das HESÜ ist am in Kraft getreten; Österreich plant mittelfristig dessen Ratifizierung. Es regelt für Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens von schutzbedürftigen Erwachsenen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die internationale Zuständigkeit (dh die Behörden welches Staates zuständig sind), das Internationale Privatrecht (dh das Recht welches Staates die Behörden anwenden), die Anerkennung und Vollstreckung von Ent...

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