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ASoK 9, September 2020, Seite 355

Höhe der Vorsteuer bei Tages- und Nächtigungsgeldern für die Zeit von 1. 7. 2020 bis 31. 12. 2020

Newsletter: https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter134.html (Zugriff am ).

Im Hinblick auf die seit bis geltende Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie von 10 % auf 5 % stellt sich die Frage, ob es dadurch zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der Reisekosten gemäß § 13 UStG kommt.

S. 356 Das BMF hat dies nun in einer Anfragebeantwortung verneint, weil die Gesetzesänderung keinen Verweis auf § 13 UStG enthält und diese Regelung auch nicht abgeändert wurde. Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für pauschale Tages- und Nächtigungsgelder ist daher weiterhin der Steuersatz von 10 % anzuwenden.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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