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IRZ 10, Oktober 2018, Seite 431

Bilanzierung von bestrittenen Steuerschulden nach IFRS und HGB – Ein Überblick vor dem Hintergrund der neuen Regelungen

Jonas Schäuble, Maik Lachmann, Karola Bastini und Fares Getzin

Das IFRS IC hat mit IFRIC 23 „Uncertainty over Income Tax Treatments“ im Umgang mit Unsicherheiten bei Ertragsteuern eine Erleichterung geschaffen. Die Bilanzierung von bestrittenen sonstigen Steuern fällt jedoch nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 sowie der Interpretation und ist in keinem Standard explizit geregelt. Somit steht der Bilanzierende v.a. im Bereich der Bilanzierung von Umsatzsteuern in der Praxis häufig vor strittigen Anwendungsfragen. Der Beitrag soll hierbei praktische Lösungswege näher beleuchten und Unterschiede in der Behandlung nach IFRS und HGB aufzeigen.

1. Einleitung

Die steuerliche Behandlung von Geschäftsvorfällen ist nicht selten Gegenstand divergierender Auffassungen von Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Entsprechend häufig kommt es vor, dass Steuerpflichtige erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines von der Finanzverwaltung festgesetzten Steuerbescheids haben und in diesem Zuge die Entscheidung der Finanzverwaltung im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens (§§ 347 ff. AO) bestreiten. Derartige Einwendungen können sich im Unternehmen sowohl gegen die Festsetzung von Ertragsteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) als auch gegen ...

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