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Auswirkungen von IFRIC 23 auf die Bilanzierung von Steuerrückstellungen im UGB?
Neuregelung wird mit 31. 12. 2019 schlagend
Seit haben IFRS-Bilanzierer den IFRIC 23 zu „Uncertainty over Income Tax Treatments“ im Bereich der Ertragsteuern anzuwenden. Die Neuregelung wird für die meisten Unternehmen mit schlagend. Auch IFRS-Bilanzierer haben den Einzelabschluss in Österreich zwingend gemäß UGB zu erstellen, jedoch bleibt die Rechtslage nach UGB hinsichtlich der Bilanzierung von Ertragsteuern unverändert; es bestehen keine speziellen Sondervorschriften für die Bilanzierung von Steuerrückstellungen. Gerald Moser widmet sich der Frage, ob sich aus IFRIC 23 Auswirkungen auch auf die Bilanzierung von Ertragsteuern gemäß UGB ergeben.
1. Hintergrund
Die Regelung des IFRIC 23 steht im Einklang mit dem internationalen Trend (BEPS, EU-MPfG etc), aggressive Steuermodelle aufzuzeigen und prospektiv zu reduzieren. E arnings management soll durch optimistische Bilanzierung von Ertragsteuerpositionen vermieden werden.
Für den lokalen gesetzlichen Jahresabschluss ist bei der Bildung/Bewertung von (Ertrag-)Steuerrückstellungen weiterhin ausschließlich UGB anzuwenden, die Bestimmungen des IFRIC 23 sind ausschließlich für den IFRS-Abschluss maßgeblich. Die Aktualität wird dadurch unterstrichen, dass Fragen in Zusammenhang mit der Anwend...