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Umgang mit geistig behinderten Menschen im Rechtsalltag
Spiegelnde Kommunikation und Verbalisierung eigener Gefühle
Der Kontakt mit geistig behinderten Menschen wird von Familienrichterinnen oft als schwierig erlebt, weil geistig Behinderte in ihrem Verhalten Auffälligkeiten zeigen können, welche die Kommunikation mit ihnen erschweren. Diese Verhaltensweisen werden meist als störend erlebt. Sie können auf Richterinnen befremdend wirken, was in manchen Fällen auch dazu führt, dass Erstanhörungen, Verhandlungen oder Sachwalterschaftsangelegenheiten in Abwesenheit der Betroffenen durchgeführt werden. Das wiederum ist aber keine ideale Voraussetzung für die richterliche Entscheidungsfindung zum Wohl des geistig behinderten Menschen. In welcher Form können Richterinnen mit geistig behinderten Menschen kommunizieren? Wie können sie den Kontakt gestalten, damit sich eventuelle Verhaltensauffälligkeiten minimieren und die tatsächlichen Ressourcen des jeweiligen behinderten Menschen, die ja für die richterliche Entscheidungsfindung ausschlaggebend sind, besser sichtbar werden?
I. Ausgangslage
Bereits das Betreten eines Behindertenwohnheimes kann bei Richterinnen ein Unbehagen hervorrufen, wenn die Bewohnerinnen im Kontakt sehr distanzlos agieren, übergriffig werden, oder auto- und fremdaggressive Verhalten...