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iFamZ 1, Jänner 2009, Seite 46

Elterliche Verantwortung im rumänischen Recht

Rechte und Pflichten der Eltern - Kindeswohl als zentrales Kriterium

Milena Tomescu

Im rumänischen Recht, das auf dem Grundsatz der Gleichheit der Eltern in der Ausübung ihrer elterlichen Rechte und Pflichten beruht, muss jede von einem Elternteil gesetzte Maßnahme in Bezug auf die Kinder von gegenseitigem Konsens getragen sein. Stimmen die Eltern bei der Ausübung ihrer elterlichen Rechte und Pflichten nicht überein, so hat das Gericht nach Anhörung beider Elternteile im Interesse des Kindeswohls zu entscheiden. Für Fälle, in denen die Ausübung der elterlichen Rechte und Pflichten durch beide Eltern aufgrund objektiver Umstände nicht möglich ist, sieht das Recht Fallgruppen vor, in denen die elterliche Verantwortung entweder nur von einem Elternteil ausgeübt werden kann oder die Rechte und Pflichten zwischen den Eltern nicht gleichwertig geteilt sind (etwa nach Scheidung oder Nichtigerklärung der Ehe der Eltern, beim unehelichen Kind, bei Obsorgeübertragung auf eine andere Person oder bei gerichtlicher Fremdunterbringung).

I. Gesetzliche Grundlage

In der rumänischen Rechtsordnung ist die elterliche Verantwortung im Familiengesetzbuch (1954 beschlossen, mit Änderungen nach wie vor in Kraft) und im Gesetz Nr 272/2004 über Schutz und Förderung der Rechte des Kindes ger...

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