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iFamZ 1, Jänner 2009, Seite 43

Abzugsfähigkeit von Kreditverbindlichkeiten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage

iFamZ 2009/47

§ 94 ABGB

Ob Kreditverbindlichkeiten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzugsfähig sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (1 Ob 34/03b mwN ua) und stellt deshalb keine erhebliche Rechtsfrage dar. Ob Kredittilgungen im konkreten Einzelfall abzugsfähig sind, ist nach stRsp im Rahmen einer Interessenabwägung zu ermitteln, wobei der Zeitpunkt und die Art der Entstehung der Schulden, der Zweck, für den sie aufgenommen worden sind, das Einverständnis des (nunmehr) Unterhaltsberechtigten zur konkreten Schuldaufnahme während aufrechter Gemeinschaft, die Dringlichkeit der Bedürfnisse des Berechtigten und des Schuldners sowie das Interesse an einer Schuldentilgung nach billigem Ermessen zu berücksichtigen sind. Von einem Ehegatten allein getragene Kreditrückzahlungsraten vermindern nur dann den Geldunterhaltsanspruch des anderen Ehegatten, wenn damit diesem das Verbleiben in der vormaligen Ehewohnung ermöglicht wird. Dies trifft im vorliegenden Fall nicht zu, weil die Klägerin zufolge des ehewidrigen Verhaltens des Beklagten (Beschimpfungen, Drohungen und Misshandlungen) gezwungen war, die Ehewohnung mit den Kindern zu verlassen. Da die Klägerin Hälfteeigentü...

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