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iFamZ 1, Jänner 2009, Seite 26

Subsidiarität der Sachwalterbestellung

iFamZ 2009/36

§ 279 ABGB

Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter ist subsidiär, wenn für die Vertretung der betroffenen Person keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind. Seine Bestellung darf in einem solchen Fall erst dann erfolgen, wenn davor auch auf schriftlichem Wege erfolglos versucht wurde, mit allen infrage kommenden nahestehenden Personen in Kontakt zu treten, und wenn der zuständige Sachwalterverein die Übernahme abgelehnt hat.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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