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Subsidiarität der Sachwalterbestellung
iFamZ 2009/36
Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter ist subsidiär, wenn für die Vertretung der betroffenen Person keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind. Seine Bestellung darf in einem solchen Fall erst dann erfolgen, wenn davor auch auf schriftlichem Wege erfolglos versucht wurde, mit allen infrage kommenden nahestehenden Personen in Kontakt zu treten, und wenn der zuständige Sachwalterverein die Übernahme abgelehnt hat.