Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 1, Jänner 2009, Seite 16

Übertragung der Obsorge auf den anderen Elternteil setzt konkrete Gefährdung des Kindeswohls voraus

iFamZ 2009/25

§ 176 ABGB

Die Obsorge steht seit dem im Jahr 2002 abgeschlossenen (genehmigten) Scheidungsvergleich für die drei Kinder im Alter von 14, 11 und 9 Jahren der Mutter zu. Eine Übertragung der Obsorge an den Vater kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 176 Abs 1 ABGB erfolgen, wobei bei der Beurteilung ein strenger Maßstab anzulegen ist ( ua, RIS-Justiz RS0047841). Die Entziehung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Obsorgeberechtigte die Erziehung vernachlässigt, nicht aber schon dann, wenn die Erziehung beim anderen Elternteil besser wäre ( ua, RIS-Justiz RS0048704).

Rubrik betreut von: Gabriela Thoma-Twaroch
Daten werden geladen...