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Einschränkung des Besuchsrechts bei Gefährdung des Kindeswohls gerechtfertigt
iFamZ 2009/21
Auch bei einer Prüfung nach Art 8 EMRK kann das auch dort maßgebliche Kindeswohl im Einzelfall das Unterbleiben von Kontakten rechtfertigen. Die Auffassung der Vorinstanzen, dass bei der gegebenen Sachlage unbegleitete
Besuchskontakte mit dem Vater eine Gefährdung des Wohls der Minderjährigen bedeuten würden, verstößt nicht gegen leitende Grundsätze der Rsp.