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Durchsetzung der Auskunftspflicht einer vom Unterhaltspflichtigen dotierten Privatstiftung
iFamZ 2009/6
§ 140 ABGB, §§ 79, 102 AußStrG
Nach dem Vorbringen der Antragstellerin hat der ihr unterhaltspflichtige (und zwischenzeitlich verstorbene) Vater eine Privatstiftung errichtet und dieser (unter anderem) Liegenschaftsvermögen zugewendet. Das Erstgericht forderte ein Mitglied des Vorstands der Privatstiftung auf, die Bilanzen der Privatstiftung für die Jahre 2002 bis 2006, die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde vorzulegen. Die Privatstiftung legte nur die Stiftungsurkunde vor und verwies darauf, dass die Antragstellerin nicht zu den Begünstigten der Privatstiftung zähle, weshalb ihr kein Bucheinsichtsrecht nach § 30 PSG zustehe. Für den Unterhaltsanspruch der Antragstellerin seien das Vermögen der Privatstiftung und daher deren Bilanzen nicht von Belang. Außerdem habe der Vater keine Leistungen von der Privatstiftung aufgrund irgendeines anderen Rechtsverhältnisses erhalten.
Daraufhin verhängte das Erstgericht über den Vorstand der Privatstiftung eine Ordnungsstrafe; das Rekursgericht hob diesen Beschluss zur Verfahrensergänzung auf. Dem Revisionsrekurs der Privatstiftung gegen den Aufhebungsbeschluss gab der OGH nicht Folge.
Auch eine Privatstiftung kann eine „Person“...