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VwGH 13.10.1983, 82/15/0066

VwGH 13.10.1983, 82/15/0066

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Für die Begründung der Unternehmereigenschaft eines Bestandgebers genügt es, daß durch den einmaligen

Vertragsabschluß ein Dauerzustand zwecks Erzielung fortlaufender Einnahmen geschaffen wird (Hinweis E , 374/68, VwSlg 3985 F/1969, E , 1538/68).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982150066.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-60277