Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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S. 119Judikatur VwGH zu § 2:
Voraussetzung für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei Gebäudevermietung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 von der bloßen Gebrauchsüberlassung zu unterscheiden, die nicht zur Unternehmereigenschaft führt. Erfolgt die Überlassung der Nutzung demnach nicht deshalb, um Einnahmen zu erzielen, sondern um einem Angehörigen einen nicht fremdüblichen Vorteil zuzuwenden, so fehlt es bereits an einer wirtschaftlichen Tätigkeit (vgl. zB , sowie vom , 2008/13/0046). Um bei der Überlassung des Gebrauches das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit ausschließen zu können, kommt entscheidendes Gewicht dem Gesamtbild der Verhältnisse zu ().
Körperschaften öffentlichen Rechts kommt auch im Bereich der öffentlichen Fürsorge nur insoweit Unternehmereigenschaft zu, als sie wirtschaftliche Betätigungen entfalten
Die Regelung des § 2 Abs. 4 Z 1 UStG 1994 betreffend die Unternehmereigenschaft von Trägern der öffe...