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IRZ 9, September 2017, Seite 361

Gemeinschaftliche Tätigkeiten nach

Ansatz, Klassifizierung und Konsolidierungstechniken

Urs Streichenberg und Oliver Vögele

Mit Veröffentlichung des IFRS 11 durch das IASB am wurde die Rechnungslegung betreffend gemeinschaftlicher Vereinbarungen angepasst und ist seit dem (in der EU: ) verpflichtend anzuwenden. Entstehen einem Unternehmen durch gemeinschaftliche Vereinbarungen Rechte und Pflichten, sollen diese Beteiligungen nicht nur entsprechend der jeweiligen Anteilsquoten ausgewiesen werden, sondern es soll vielmehr auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es sich hierbei entweder um gemeinschaftliche Tätigkeiten oder Gemeinschaftsunternehmen handelt.

Im Folgenden werden die Regelungen des Standards aufgezeigt und dessen Auswirkungen auf die Bilanzierung anhand von Beispielen erläutert. Konkret wird auf die anteilsmäßige Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten eingegangen.

1. Einleitung

1.1. Formen der Unternehmensverbindungen nach IFRS

Grundsätzlich sind Unternehmensverbindungen entsprechend ihrer Intensität – hinsichtlich der unterschiedlichen gem. IFRS vorgesehenen Bilanzierung – zu unterscheiden. Somit stellt ein Konzernabschluss ein Abbild der gesamten Einflusssphäre eines Unternehmens dar und muss nachfolgende vier Verbindungen gem. ihrer I...

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