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Business Judgment Rule
Der (neue) Maßstab für Managemententscheidungen
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder treffen täglich Entscheidungen für ihre Unternehmen und übernehmen damit Verantwortung. Stellen sich Entscheidungen im Nachhinein als falsch heraus, können ihnen daraus Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Anschuldigungen drohen. Der Maßstab dafür, ob das Management bei einer Entscheidung sorgfältig gehandelt hat, ist die Business Judgment Rule (BJR). Diese ist seit ausdrücklich im Aktien- und im GmbH-Gesetz verankert. In der Praxis stellt sich die Frage, wo der unternehmerische Ermessensspielraum aufhört und die Pflichtverletzung beginnt.
Dieser Beitrag zeigt auf, was die BJR für Entscheidungen in Unternehmen bedeutet, wie sich das Management absichern kann und was sich aus der ersten Entscheidung des OGH zur neuen gesetzlichen Regelung ergibt.
1. Einleitung
Die BJR stammt aus dem US-amerikanischen Gesellschaftsrecht und wurde im Bundesstaat Delaware von der Rechtsprechung entwickelt. Ihr Grundgedanke ist, dass ein Manager nicht für Fehlentscheidungen haften soll, wenn er bei seiner Entscheidung pflichtgemäß gehandelt hat. Das tun Manager, wenn sie Entscheidungen für das Unternehmen
in gutem Glauben („in good faith“),
frei von Interessenkonflikten ...