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AR aktuell 6, Dezember 2016, Seite 5

Business Judgment Rule – der (neue) Sorgfaltsmaßstab auch für Aufsichtsratsmitglieder

Christopher Schrank und Martin Kollar

Ob das Management bei seinen Entscheidungen sorgfältig handelt, wird anhand der Business Judgment Rule geprüft, die seit ausdrücklich im AktG und im GmbHG verankert ist. Sie legt fest, wo der unternehmerische Ermessensspielraum aufhört und die Pflichtverletzung beginnt. Da für Aufsichtsratsmitglieder die Sorgfaltspflichten des Vorstands analog gelten, haben auch sie die Business Judgment Rule bei unternehmerischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dieser Beitrag zeigt auf, was die Business Judgment Rule für Entscheidungen im Unternehmen bedeutet und worauf Aufsichtsratsmitglieder in der Praxis achten müssen.

1. Die Business Judgment Rule in Österreich

1.1. Ursprung

Die Business Judgment Rule hat ihre Wurzeln im US-amerikanischen Gesellschaftsrecht und wurde in den 1970er-Jahren von der Rechtsprechung im Bundesstaat Delaware entwickelt. Ihr Grundgedanke ist, dass ein Manager nicht für Fehlentscheidungen haften soll, wenn er pflichtgemäß gehandelt hat. Das ist der Fall, wenn die Entscheidung

  • in gutem Glauben,

  • frei von Interessenkonflikten,

  • auf Basis ausreichender Information und

  • in der nachvollziehbaren Annahme, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln,

erfolgt. Maßgebend ist dabei die Sicht...

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