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Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen
Die Neuerungen der Richtlinie 2014/95/EU unter besonderer Berücksichtigung von G4-GRI
Bestimmte große Unternehmen müssen zukünftig eine nicht-finanzielle Erklärung abgeben, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte, zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie zur Diversität enthält. Diese nicht-finanzielle Erklärung soll eine Beschreibung der Strategien, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf diese Belange umfassen und in den Lagebericht bzw einen gesonderten Bericht des Unternehmens aufgenommen werden.
1. Ziele der Richtlinie
Die Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, die Konsistenz und Vergleichbarkeit der offengelegten nicht-finanziellen Informationen unionsweit zu erhöhen. Die Angabe nicht-finanzieller Informationen ist ein wesentliches Element der Bewältigung des Übergangs zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft, indem langfristige Rentabilität mit sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz verbunden wird. Die nicht-finanzielle Erklärung soll auch Angaben zu den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht umfassen, die vom Unternehmen durchgeführt werden. Falls relevant und verhältnismäßig, hat ein Unternehmen auch darüber zu berichten, ob in Bezug auf seine Lieferkette und die Kette von Unterauftragneh...