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Entwicklung des Untreuestraftatbestands in Österreich
Auswirkungen der Neuregelung für die Praxis
Kein Straftatbestand stand in den letzten Jahren derart in Diskussion wie jener der Untreue (§ 153 StGB). Mit (Strafrechtsänderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/112) wurde dieser nun einer nicht unwesentlichen Neuregelung unterzogen. Der nachstehende Beitrag legt die historische Entwicklung dieses Straftatbestands in Österreich samt Leitsätzen des OGH hierzu dar und analysiert, welche Auswirkungen die Neuregelung für die Praxis haben wird.
1. Entstehungsgeschichte des Untreuetatbestands in Österreich
Die älteren Kodifikationen zum österreichischen Strafrecht, also etwa das Josefinische Strafgesetzbuch (Josephina) 1787, das Strafgesetz 1803 (StG 1803), aber auch das Strafgesetz 1852 (StG 1852) in seiner ursprünglichen Fassung, hatten noch keinen Untreuetatbestand in ihrem Rechtsbestand vorgesehen. Ein solcher wurde erst durch die StG-Novelle 1931, BGBl 1931/365, eingefügt. Konkreter Anlass hiefür war die Erschütterung des Vertrauens in die österreichischen Geldinstitute durch das dubiose Verhalten eines Bankiers, der auf Kosten seiner Kommittenten gewagte Spekulationen mit Wertpapieren durchgeführt und nicht nur diesen, sondern auch der österreichischen Gesamtwirtschaft schweren Schaden zugefügt hatte. Da dieser ...