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ASoK 9, September 2020, Seite 322

Homeoffice während und nach der Corona-Krise

Was ist zu beachten?

Wolfram Hitz und Florian Schrenk

Durch die Corona-Krise und insb den „Lockdown“ ab hat sich der Arbeitsort vieler Arbeitnehmer in die eigene Wohnung verlegt. Mehr als 40 % der österreichischen Arbeitnehmer arbeiteten ab zeitweilig von zuhause aus. Da in manchen Betrieben die Möglichkeit zur temporären Verrichtung der Arbeitsleistung von zu Hause aus ins (allenfalls befristete) Dauerrecht übernommen wird, beschäftigt sich dieser Beitrag mit den wichtigsten vertraglichen Parametern und dem Verhältnis zwischen Homeoffice und allenfalls bestehenden kollektivvertraglichen Regelungen zur Telearbeit. Ob des Umfangs der Thematik des mobilen Arbeitens beschäftigt sich der Artikel ausschließlich mit Homeoffice, also dem Arbeiten von zu Hause aus.

1. Vorgeschichte und Begriff des Homeoffice

Home-Office – im Englischen telework oder working from home – und mobiles Arbeiten allgemein sind naheliegende Entwicklungen, welche die Digitalisierung mit sich bringt.

Auf Aufforderung des Europäischen Rates haben der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas/Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe und der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft ...

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