Außensteuergesetz (AStG)
1. Aufl. 2025
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§ 22 Neufassung des Gesetzes
Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Übersicht
A. Grundaussagen
I. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 1
II. Rechtsentwicklung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 4
IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 7
B. Neubekanntmachung des Gesetzeswortlauts Rz. 8
Schrifttum:
Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Kommentar, Loseblatt, München; Klein, Die Neubekanntmachung von Gesetzen vor dem Hintergrund der staatlichen Konsolidierungspflicht, Diss., Berlin 2010.
A. Grundaussagen
I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
1
Neubekanntmachung. § 22 AStG ermächtigt das BMF, den aktuellen Wortlaut des AStG im Bundesgesetzblatt neu bekannt zu machen. Diese Handhabe sucht dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich mit einer zunehmenden Anzahl von Änderungsgesetzen in Bezug auf ein Stammgesetz auch die Feststellung des aktuell gültigen Gesetzestextes zunehmend schwieriger gestaltet; die Neubekanntmachung soll sodann den Zugang zum aktuell gültigen Gesetzestext und damit die Arbeit mit dem Gesetz erleichtern.
II. Rechtsentwicklung
2
Gegenwärtige Fassung. Seine ge...