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Greil/Hummel

Außensteuergesetz (AStG)

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-26008-8

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Außensteuergesetz (AStG) (1. Auflage)

§ 21 Anwendungsvorschriften

(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist,

  • 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022,

  • 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 2022,

  • 3. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden ist.

(1a) § 1 Absatz 3d und 3e in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist erstmals anzuwenden

  • 1. für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2024;

  • 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2024.

(2) § 1 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2035) ist für Zwecke der Anwendung des § 4k Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2035) bereits für den Veranlagungs- und Erhebungszeitraum 2020 anzuwenden.

(3) 1Wurde ein Tatbestand des § 6 Absatz 1 in einer bis zum geltenden Fassung vor dem verwirklicht, ist § 6 in der am gelte...

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