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IRZ 11, November 2021, Seite 471

Liebe Leserinnen und Leser,

//facettenreich. Digitale Geschäftsmodelle zeigen sich in der Praxis äußerst vielfältig und vielschichtig. Unternehmen setzen bei der Gestaltung ihrer IT-Landschaft nicht mehr nur auf eigene Systeme und Softwarelizenzen, sondern nutzen zunehmend Servicemodelle, bei denen ein Dienstleister sowohl die Software als auch die Hardware(-bestandteile) bereitstellt. Bei Software as a Service-Verträgen (SaaS) – als Teilbereich des sog. Cloud Computing – stellt der IT-Dienstleister dem Anwender sowohl den Programmzugriff als auch die notwendige Infrastruktur zur Verfügung, sodass beim User keine Installation auf den eigenen Systemen erfolgt.

[i]Software as a Service (SaaS) – vielfältig und vielschichtig

Bei unterschiedlichsten Vertrags- und Fallkonstellationen stellt sich die Frage nach der bilanziellen Behandlung, etwa ob beim Anwender ein zu aktivierender Vermögenswert vorliegt oder die mit dem Vertrag verbundenen Kosten als laufender Aufwand zu behandeln sind. Im April 2021 hatte das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) zur bilanziellen Behandlung entsprechender Verträge eine Agenda-Entscheidung veröffentlicht, die das IFRIC Update vom März 2021 zur Bilanzierung von Konfigurations- und Customizingkosten ergänzt. Es ergeben sich durchaus diffizile ...

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