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CFO aktuell 1, Februar 2010, Seite 34

Das neue Antikorruptionsstrafrecht im öffentlichen Sektor

Neuregelung des Amtsträgerbegriffs – Entkriminalisierung des „Anfütterns"

Jörg Zehetner

Nach der Darstellung des Antikorruptionsstrafrechts unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 im Bereich der Privatwirtschaft in CFO aktuell 2009, 269, soll nun auf die für den öffentlichen Sektor relevanten Bestimmungen eingegangen werden.

1. Überblick

1.1. Korruptionsstrafrecht 2008

Mit dem Korruptionsstrafrecht 2008 war es zu einer massiven Verschärfung im öffentlichen Sektor gekommen. Kurz zusammengefasst war jegliche Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit einer – pflichtwidrigen oder pflichtgemäßenAmtshandlung verboten. Diesbezüglich bestand auch keine Geringfügigkeitsgrenze.

Darüber hinaus war auch das Anfüttern (Vorteilsgewährung ohne Zusammenhang mit einer Amtshandlung, aber im Hinblick auf die Amtsführung) oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (siehe oben) strafbar. Unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze war ausnahmsweise auch Strafbarkeit gegeben, wenn die Geschenkannahme „gewerbsmäßig" erfolgte.

Somit war jegliche Vorteilszuwendung im Zusammenhang mit einer Amtshandlung verboten. Lieb gewordene (aber im Einzelnen mitunter doch bedenkliche) Traditionen, wie etwa die Einladung des Bürgermeisters anlässlich einer Bauverhandlung auf ...

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