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Der Omnibus fährt über die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Teilrücknahme der Berichtspflichten von CSRD und CSDDD
Am veröffentlichte die Europäische Kommission zwei Richtlinienvorschläge im Rahmen des sogenannten „Omnibus 1“-Pakets, um die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Richtlinie (EU) 2024/1760 über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Anwendungsbereich und auch inhaltlich wieder zurückzunehmen, bevor diese zur Gänze umgesetzt werden. Dieser Beitrag stellt die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die eigentlich schon dieses Jahr in Kraft hätte sein sollen.
1. Kontext des Vorschlags
Dass die Gesetzgebung der Europäischen Union nicht immer konsistent ist, ist bekannt. Dass sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht immer auf die langfristigen Pläne der Union verlassen können, haben sie auch schon schmerzlich erfahren müssen (Stichwort: Verbrenner-Aus). Gerade bei dem Jahrhundertprojekt Anpassung an die Klimaveränderung, bei dem eine langfristige Perspektive nötig und Planungssicherheit für die Unternehmen wichtig wären, wurden am Anfang überambitionierte Ziele gesteckt, die nun wieder zurückgenommen werden, obwohl die Unternehmen die bittere Pille teilweise schon geschluckt haben und mitten in der Vorbereitung für die Geset...