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Genossenschaft: Mitglieds- und Leistungsbeziehung
Am Beispiel eines Eintrittsgeldes - zugleich Besprechung von
Von der Vielzahl der durch diese Entscheidung aufgeworfenen Rechtsfragen wird hier die wichtigste behandelt, nämlich die spezifisch genossenschaftsrechtliche Trennung zwischen Mitgliedschafts-, also Innen-, und Kunden-, also Außenbeziehung: Das Gleichbehandlungsgebot (etwa hinsichtlich eines Eintrittsgeldes [einer Beitrittsgebühr]) gehört zur ersten, der Schutzzweck des zwingenden vorzeitigen Kündigungsrechts (§ 29 Abs 2 MRG) für eine Genossenschaftswohnung hingegen zur zweiten.
I. Entscheidungskern
1. Um eine von der beklagten Genossenschaft errichtete Privatwohnung nutzen zu dürfen, musste der Kläger Mitglied werden und hierfür einen Geschäftsanteil übernehmen sowie 5.000 € Eintrittsgeld (Beitrittsgebühr) entrichten. Diese Pflicht sah das Statut für jedes Mitglied vor; die Höhe festzusetzen, oblag der Generalversammlung. Das hatte diese bislang aber nur für die Mitgliederkategorie der Immobiliennutzer getan, nicht für die übrigen Kategorien (Personen, deren Aufnahme im Interesse der Genossenschaft liege, sowie Kategorien, in denen es noch gar kein Mitglied gab); die Genossenschaft bestand damals erst etwa vier Jahre. Dem Kläger war bekannt, dass diese Aufnahmegebühr bei Austritt nicht refundier...